Stand: 01.09.2018

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und für alle Geschäftsverbindungen der INFODAT, jeweils für alle Geschäftsvorgänge. Andere Bedingungen als diese, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten nicht, auch wenn INFODAT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Spätestens mit Annahme der Ware erkennt der Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der INFODAT an.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen, insbesondere Auftragsänderungen, bedürfen beiderseitiger schriftlicher Festlegung, und soweit sie vom ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag abweichen, der schriftlichen Änderungsbestätigung.
2.2 An INFODAT erteilte Aufträge, werden erst durch schriftliche Bestätigung der INFODAT rechtsverbindlich. Diese Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
2.3 INFODAT ist zur Annahme eines Kaufangebotes nicht verpflichtet, wenn Aufträge aufgrund von Rundschreiben und Preislisten eingehen.
2.4 Angebote der INFODAT GmbH sind freibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht schriftlich vermerkt ist.
2.5 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebotes der INFODAT.
2.6 Zusicherung über Produktbeschaffenheit werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt sind. Prospektangaben gelten nur dann als ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Kaufrechtes, wenn diese schriftlich ausdrücklich im Einzelfalle vereinbart sind.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Verpackung für Lieferung ab Werk zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer, sowie etwaige andere gesetzliche Lieferabgaben. Es gilt die jeweils neueste Version der INFODAT Preisliste.
4. Versand und Gefahrenübergang
4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden, Transportversicherung zu dem vom Kunden bestimmten Übergabeort wird von INFODAT in Deckungshöhe des Kaufpreises durchgeführt und berechnet, es sei denn, sie wird vom Kunden schriftlich ausgeschlossen. Teillieferungen durch die INFODAT sind zulässig.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung ohne jeden Abzug zu leisten. Danach werden mit der ersten Mahnung beginnend bankübliche Zinsen verrechnet, mindestens in Höhe von 1% über dem jeweiligen Lombardsatz der Bundesbank.
5.2 Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet.
5.3 Wechsel und vordatierte Schecks werden nach besonderer zeitlich vorangegangener schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechselsteuer sowie Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
5.4 Wenn mehrere Wechsel in Zahlung gegeben werden, so sind sämtliche Wechsel fällig, wenn der nächstfällige Wechsel nicht termingemäß eingelöst wird.
5.5 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Verpflichtungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der INFODAT nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt, so wird die gesamte Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Falle ist INFODAT berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z. B. Rücktransport, Wertminderung etc.) zu verlangen.
5.6 Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprüchen, die sich nicht auf den Liefergegenstand selbst beziehen ist ausgeschlossen; gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
6. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung, Abtretung
6.1 Die INFODAT behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten vor. Bis zum Eigentumsübergang der von INFODAT an den Käufer gelieferten Waren darf der Käufer diese weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Falls die Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, ist der Käufer verpflichtet, die INFODAT unverzüglich zu benachrichtigen und hat alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Freigabe der Waren entstehen, zu tragen. Der Käufer darf die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen, sofern er gegenüber der INFODAT mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Abnutzung während der Zeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer. Soweit der Käufer die Ware mit anderen Gegenständen verbindet, erwirbt INFODAT das Miteigentum an den verbundenen Sachen im Verhältnis des Wertes der anderen mit den Waren der INFODAT verbundenen Sachen. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Netto-Rechnungswert der Vorbehaltsware zur Sicherheit hiermit an INFODAT ab. INFODAT nimmt diese Abtretung hiermit an. Das Recht des Käufers, die von INFODAT gelieferten Waren zu verkaufen endet dann, wenn der Käufer im Zahlungsrückstand ist oder zahlungsunfähig wird. In diesem Falle kann der Käufer über die Vorbehaltsware nur mit schriftlicher Genehmigung der INFODAT verfügen.
7. Lieferfristen
7.1 Da INFODAT selbst nicht Hersteller der von ihr verarbeiteten Bauteile ist, können Lieferfristen nur für an Lager liegende Waren angegeben werden. Darüber hinaus handelt es sich nur um ''voraussichtliche" Liefertermine ohne Verbindlichkeit im Sinne eines Fixtermins. INFODAT ist verpflichtet, voraussichtliche Verzögerungen des Liefertermins unverzüglich dem Käufer schriftlich mitzuteilen.
7.2 Verzögert sich ein in Aussicht gestellter "voraussichtlicher Liefertermin" für den Käufer unzumutbar, so hat dieser das Recht, der INFODAT eine angemessene, mindestens 4wöchige Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Verstreichen dieser Nachfrist ganz oder teilweise vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, es sei denn, einem gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von INFODAT wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigeit nachgewiesen.
7.3 Die im schriftlichen Kaufvertrag ursprünglich in Aussicht gestellte voraussichtliche Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Nichtbelieferung durch Vorlieferanten und sonstigen Umständen, auf die INFODAT keinen Einfluß hat.
8. Lieferstorno
8.1 Sofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ist INFODAT berechtigt, pauschalen Schadenersatz geltend zu machen.
8.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit dem vollen Kaufpreis zu bezahlen.
8.3 Für noch nicht produzierte Gegenstände ist eine Pauschalentschädigung von 60% zu zahlen, wenn das Storno nicht früher als 30 Tage vor dem vorgesehenen Liefertermin erfolgt.
8.4 In allen anderen Fällen ist eine Pauschal-Entschädigung in Höhe von 40% des Liefernetto-Wertes zu entrichten.
8.5 Sofern der Kunde einen geringeren Schaden nachweist, ist nur dieser Schaden zu ersetzen. Umgekehrt kann INFODAT an Stelle der Pauschal-Entschädigung den tatsächlich entstandenen Schaden im Falle des Vertragsrücktritts berechnen.
8.6 Unberührt hiervon bleibt das Recht Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Kunde Teillieferungen nicht vertragsgemäß bezahlt und deshalb Restlieferungen von INFODAT abgelehnt werden.
9. Gewährleistung (Hardware)
9.1 INFODAT leistet Gewähr dafür, daß gelieferte Hardware keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
9.2 Die Gewährleistung besteht auch bei dem Fehlen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zugesicherter Eigenschaften.
9.3 Der Gewährleistungszeitraum entspricht den gesetzlichen Vorschriften ab Empfang der Ware durch den Käufer.
9.4 Transportschaden und Mindermengen an Lieferungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Lieferung durch INFODAT vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch INFODAT zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der INFODAT unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die fehlerhafte Ware mit genauer Darstellung der behaupteten Mängel frei Haus zuruckzuliefern. Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei genauer Untersuchung nicht erkennbar. Ein solcher Mangel muß unverzüglich nach Entdeckung geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9.5 Bei begründeter Mängelrüge leistet INFODAT Gewähr in der Weise, daß sie Material und Verarbeitungsfehler durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile behebt.
9.6 Wenn der Käufer mit der Erfüllung keiner dieser ihm zustehenden Gewährleistungsansprüche durch INFODAT einverstanden ist, entfallen seine etwaigen Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz einschließlich etwaiger Ersatz auf Montage- und Demontagekosten und Folgeschäden
9.7 INFODAT übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache die durch Zufall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, Veränderung, unsachgemäße Installierung, Reparatur oder unsachgemäße Prüfmaßnahmen des Käufers oder seiner Beauftragten entstanden sind.
9.8 Durch Entfernen oder beseitigen der technischen Originalkennzeichen erlischt die Garantie.
9.9 Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen.
9.10 INFODAT kann bei Verkauf von gebrauchter Hardware jegliche Gewährleistung ausschließen.
9.11 Persönliche Haftung von INFODAT-Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von INFODAT tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
10. Gewährleistung (Software)
10.1 Für Lieferung von Software gilt -unter Ausschluß von Werkvertrags- und Kaufrecht- Dienstvertragsrecht.
10.2 Sofern von INFODAT entwickelte Software nicht dem vertraglich zugesicherten Eigenschaften entspricht und Abweichungen schriftlich durch den Kunden gerügt werden, ist INFODAT innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet.
10.3 Für nicht von INFODAT hergestellte Software wird keine Gewährleistung übernommen. Es gelten die aus den jeweiligen Lizenzbedingungen ersichtlichen Rechte.
10.4 Als Fehler gilt jedoch nicht die Produktabweichung im Sinne von Marktneuerungen. Auf die Softwarepflege und -anpassung hat der Kunde nur Anspruch bei Abschluß eines weitergehenden Beratungsvertrags.
10.5 Eine Haftung für Schadenersatz für unmittelbare und mittelbare Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von INFODAT vor.
11. Produzentenhaftung
11.1 Der Kunde wird von der Haftung gemäß der EG-Richtlinie Produkthaftung insoweit freigestellt, als es sich um Schäden handelt, die ihre Ursache in der Fehlerhaftigkeit eines Produktes, das von der Firma INFODAT hergestellt wurde, haben.
11.2 Die Haftungsfreistellung erfolgt nicht für den Fall, daß die Fehlerhaftigkeit eines Produktes des Kunden durch Verwendung eines Produktes der Firma INFODAT entstanden ist, weil das Produkt der Firma INFODAT nicht in der gewählten Weise hatte eingesetzt werden dürfen. Die Haftungsfreistellung erfolgt weiter nicht für den Fall, daß die Firma INFODAT ein Produkt auf Anleitung des Kunden herstellt, ohne Kenntnis des Endprodukts bzw. ohne die Möglichkeit einer Kontrolle seiner Verwendung.
11.3 Es erfolgt keine Haftfreistellung dem Kunden gegenüber soweit für die Firma INFODAT ein Haftungsausschlußgrund gemäß Artikel 7 der EG-Richtlinie greift.
12. Export und Re-Export
12.1 Alle Lieferungen der INFODAT erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffungdem Kunden obliegt.
12.2 Von INFODAT gelieferte Produkte und technisches Know-How sind aufgrund der bestehenden Lizenzen und Urheberrechte zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Wiederausfuhr -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig.
13. Gerichtsstand
13.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft.
13.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Sonstiges
14.1 Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann INFODAT weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte verweigern.
14.2 Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt.
14.3 Der Käufer kann ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von INFODAT seine Rechte nicht an Dritte abtreten.
14.4 Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.
14.5 Die Urheberrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei INFODAT. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme der INFODAT ist nur mit schriftlicher Genehmigung der INFODAT erlaubt.
14.6 Die Vervielfältigung von INFODAT Software ist nur für Zwecke der Datensicherung im Hause des Kunden gestattet.
14.7 INFODAT Produkte oder Teile davon dürfen nicht ohne Rücksprache mit der INFODAT GmbH in lebenserhaltenden medizinischen oder militärischen Systemen eingesetzt werden. Für von INFODAT nicht hergestellte Software gelten die jeweiligen Copyright-Vorschriften.



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